Eintritt in die Klasse 6 Wirtschaftsschule nach bestandener Klasse 5

Jahrgangsstufe 6 (Vorklasse)

Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums können in die Jahrgangsstufe 6 (Vorklasse) aufgenommen werden, wenn sie in Jahrgangsstufe 5 die Vorrückungserlaubnis erhalten haben. Eine Zulassung zum Probeunterricht ist möglich, wenn sie in Jahrgangsstufe 5 die Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe erhalten haben und höchstens einmal die Note 5 in einem Vorrückungsfach der Vorklasse vorliegt.

Jahrgangsstufe 7 (vierstufige Wirtschaftsschule) oder 8 (dreistufige Wirtschaftsschule)

Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums können in die Jahrgangsstufe 6 (Vorklasse) aufgenommen werden, wenn sie in Jahrgangsstufe 5 die Vorrückungserlaubnis erhalten haben. Eine Zulassung zum Probeunterricht ist möglich, wenn sie in Jahrgangsstufe 5 die Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe erhalten haben und höchstens einmal die Note 5 in einem Vorrückungsfach der Vorklasse vorliegt.

Jahrgangsstufe 7 (vierstufige Wirtschaftsschule) oder 8 (dreistufige Wirtschaftsschule)

Die vier- und dreistufige Wirtschaftsschule steht Gymnasiasten offen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechenden Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.

Schülerinnen und Schüler, die für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule nicht geeignet sind, die aber dennoch eine Wirtschaftsschule besuchen möchten, können an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Wird dieser Probeunterricht erfolgreich absolviert, steht der Weg zur Aufnahme in eine Wirtschaftsschule offen.

Jahrgangsstufe 10 (zweistufige Wirtschaftsschule)

Der Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule ist möglich für Schülerinnen und Schüler:

  • die mit Erfolg die Jahrgangsstufe 9 des Gymnasiums durchlaufen haben,
  • die die Jahrgangsstufe 9 des Gymnasiums ohne Erfolg absolviert haben, aber im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt haben.

Kontaktieren Sie vor einem Übertritt unbedingt die Schule für ein Beratungsgespräch.

Durch die vielfältigen Übertrittsmöglichkeiten und -voraussetzungen ist nur so garantiert, dass auch Sonderfälle erfasst werden können und Sie alle Informationen erhalten.