Übertritt aus der Realschule
Ein Eintritt aus der Jahrgangsstufe 6, 7 bzw. 8 in die entsprechende Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule ist ohne Prüfung möglich wenn:
a. |
die Vorrückungserlaubnis gegeben ist, |
b. |
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 4 erreicht wurde, |
c. |
in den Fächern, die auch an der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, maximal einmal die Note 5 erzielt wurde. Dies bedeutet, dass Fächer der Realschule, die an der Wirtschaftsschule nicht unterrichtet werden, unberücksichtigt bleiben. |
Liegen die jeweiligen Voraussetzungen nicht vor, ist ein Probeunterricht am Ende der Sommerferien in den Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. Dieser ist mindestens mit den Noten 3 und 4 - gleich in welchem Fach - bestanden. Bei zweimal Note 4 entscheidet der Elternwille.
Altersgrenze
Am 30. Juni des Eintrittsjahres sollte das 16. Lebensjahr noch nicht überschritten sein. In Ausnahmefällen entscheidet der Schulleiter.