Eintritt in die vierstufige Wirtschaftsschule
in die vierstufige Wirtschaftsschule
nach der 6. bzw. 7. Klasse der Mittelschule. Die Teilnahme am Probeunterricht ist Pflicht, wenn der Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis in Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter ist als 2,66. Bestanden ist der Probeunterricht mit den Noten 3 und 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik. Bei zweimal Note 4 entscheidet der Elternwille.
Sollte sich am Schuljahresende im Jahreszeugnis der Durchschnitt von 2,66 dann noch ergeben, so sind die Aufnahmevoraussetzungen gegeben.
Liegen die jeweiligen Voraussetzungen nicht vor, ist ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. Dieser ist mit mindestens den Noten 3 und 4 - gleich in welchem Fach - bestanden. Bei zweimal Note 4 entscheidet der Elternwille.
Altersgrenze
Am 30. Juni des Eintrittsjahres sollte das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten sein. In Ausnahmefällen entscheidet der Schulleiter.