Übertritt aus dem Gymnasium
Ein Eintritt aus der Jahrgangsstufe 6, 7 bzw. 8 in die entsprechende Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule ist ohne Prüfung möglich, wenn
a. |
die Vorrückungserlaubnis gegeben ist, |
b. |
ein Eintritt aus der Jahrgangsstufe 6, 7 bzw. 8 in die entsprechende Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule ohne Prüfung möglich ist |
c. |
oder in den Fächern, die auch an der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, maximal einmal die Note 5 erzielt wurde. Dies bedeutet, dass Fächer des Gymnasiums , die an der Wirtschaftsschule nicht unterrichtet werden, unberücksichtigt bleiben. |
Liegen die jeweiligen Voraussetzungen nicht vor, ist ein Probeunterricht am Ende der Sommerferien in den Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. Dieser ist mit mindestens den Noten 3 und 4 - gleich in welchem Fach - bestanden. Bei zweimal Note 4 entscheidet der Elternwille.
Altersgrenze
Am 30. Juni des Eintrittsjahres sollte das 16. Lebensjahr noch nicht überschritten sein. In Ausnahmefällen entscheidet der Schulleiter